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   BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 251/92   

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https://dejure.org/1993,12377
BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 251/92 (https://dejure.org/1993,12377)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1993 - 9 AZR 251/92 (https://dejure.org/1993,12377)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1993 - 9 AZR 251/92 (https://dejure.org/1993,12377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Voraussetzungen der Klageänderung - Erlöschen des Urlaubsanspruchs durch Fernbleiben von der Arbeitstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 409/90

    Parteivereinbarung über nachträgliche Urlaubsgewährung - Vorbehaltlose Leistung

    Auszug aus BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 251/92
    § 362 BGB (vgl. Senatsurteile vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 - und vom 19. Oktober 1993 - 9 AZR 487/91 -).
  • LAG Köln, 08.04.1992 - 7 Sa 67/92

    Arbeitnehmerweiterbildung; Weiterbildung; Bildungsmaßnahme; Sprachkurs

    Auszug aus BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 251/92
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. April 1992 - 7 Sa 67/92 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 487/91

    Schadensersatzanspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 251/92
    § 362 BGB (vgl. Senatsurteile vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 - und vom 19. Oktober 1993 - 9 AZR 487/91 -).
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

    Da an diesen Tagen ansonsten Arbeitspflicht bestand und der Urlaubsanspruch im übrigen erfüllbar war, ist als objektive Folge der Freistellungserklärung der Beklagten die Erfüllungswirkung eingetreten und insoweit der Urlaubsanspruch der Klägerin erloschen (BAGE 74, 99, 104 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu I 1 der Gründe; Senatsurteile vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 251/92 - n.v.; vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 - n.v.; vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu III der Gründe; vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 81/92 - n.v.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht keine gesetzliche Regelung, nach der ursprünglich nicht gewollter, dann aber doch beantragter und gewährter Urlaub später nachzugewähren sei (BAG Urteil vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 251/92 - n.v.).

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